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Bis auf 0%! Deutschland befreit Aufdach-Photovoltaik-Mehrwertsteuer unter 30kW!

Dec 26, 2022

Vergangene Woche hat der Bundestag ein neues Steuerentlastungspaket für PV-Dachanlagen inklusive einer Umsatzsteuerbefreiung verabschiedet PV-Anlagen bis 30kW.

 

Selbstverständlich berät der Bundestag am Ende eines jeden Jahres über das Jahressteuergesetz, um neue Regelungen für die nächsten 12 Monate zu erarbeiten. Das in der vergangenen Woche vom Bundestag verabschiedete Jahressteuergesetz für 2022 hat die steuerliche Behandlung erstmals umfassend überarbeitet Solaranlagen.

 

Die neuen Regeln werden einige Schlüsselprobleme bei kleinen Photovoltaikanlagen ansprechen, und der Plan enthält zwei wichtige Änderungen an Photovoltaikanlagen. Die erste Maßnahme besteht darin, die Mehrwertsteuer für private PV-Anlagen bis 30 kW auf 0 % zu senken. Die zweite Maßnahme sieht Steuerbefreiungen für Betreiber kleiner PV-Anlagen vor.

 

Formal handelt es sich bei dem Fix aber nicht um eine Umsatzsteuerbefreiung für den Verkauf von Photovoltaik Systeme, sondern ein Nettopreis, der vom Lieferanten oder Installateur an den Kunden berechnet wird, zuzüglich 0 % Mehrwertsteuer.

 

Der Nullsteuersatz gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen mit dem erforderlichen Zubehör, er gilt auch für Speicheranlagen in Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden und Gebäuden der Gemeinnützigkeit, es gibt keine Begrenzung der Speichergröße System. Die Einkommensteuerbefreiung gilt für Betriebseinnahmen aus Photovoltaikanlagen für Einfamilienhäuser und andere Gebäude bis zu 30KW in Größe. Bei Mehrfamilienhäusern wird die Größengrenze auf festgelegt 15KW pro Wohn- und Gewerbeeinheit.

 

 

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